Willkommen bei GTSKV
Das Garantiesystem für die Rückverfolgbarkeit von SKV-Fleischkälbern (GTSKV) zeigt, wo internationale Transporte stattfinden oder stattgefunden haben und welches die Endbestimmung der Transporte ist. So ist jederzeit ersichtlich, wie viele Fleischkälber von welchem Verladeort oder Sammelzentrum aus zu einem bestimmten Zielort transportiert werden. SKV-Mitglieder müssen internationale Transporte vor dem Beginn im GTSKV anmelden. Die Rückverfolgbarkeit von Fleischkälbern in sämtlichen Transportstadien ist unter anderem beim Auftreten ansteckender Tierkrankheiten von Bedeutung. In solchen Fällen ist dann sofort deutlich, welche Fleischkälber unterwegs sind und wohin sie transportiert werden, und es können Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Wenn Sie als Beförderer, Händler und/oder Importeur für den rechtlichen Eigentümer einen oder mehrere Transporte im GTSKV registrieren müssen, benötigen Sie dafür eine Vollmacht des rechtlichen Eigentümers. Dafür brauchen Sie ein GTSKV-Account. Wenn Sie noch kein solches Account haben, setzen Sie sich bitte mit der SKV in Verbindung.
Probleme bei einer GTSKV-Meldung
Sollten sich unvorhergesehene Automatisierungsprobleme bei einer GTSKV-Meldung außerhalb der Geschäftszeiten ergeben, liegt die Verantwortung für die Richtigkeit der Meldung dennoch bei Ihnen. Rufen Sie in diesem Fall bitte die Nummer +31 (0)30 6941916 an, oder senden Sie eine E-Mail an skv@skv.info.
Bei einer telefonischen Meldung können Sie eine Nachricht auf der Voicemail hinterlassen. So ist dann beim Auftreten einer Tierkrankheit der Transport auf jeden Fall bekannt. Sind die Automatisierungsprobleme dann behoben, müssen Sie selbst für die nachträgliche Meldung im GTSKV sorgen.
Bei einer Nachricht auf der Voicemail müssen IMMER folgende Angaben gemacht werden:
• Startort und -land
• Anzahl der Kälber
• Kennzeichen des Transportfahrzeugs
• UBN und Endbestimmung
Wenn Sie Fragen und/oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte anGTSKV, Tel.: +31 (0)30 6941916, E-Mail: gtskv@skv.info.
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Verpflichtung zur Verwendung von flexiblen Zitzen bei Transporten, die länger als 8 Stunden dauern
Die niederländischen Behörden beabsichtigen, ab 2021 beim Import von jungen Kälbern, die länger als acht Stunden unterwegs sind, die Anwesenheit flexibler Zitzen als Tränkesystem kontrollieren werden. Wenn Ihre Beförderungseinheit für einen Transport von mehr als acht Stunden (Typ II) im GTSKV-System registriert ist und vor dem 1. Januar 2021 nicht nachgewiesen wurde, dass diese Transporteinheit über die Einrichtungen flexibler Zitzen verfügt, können Sie ab dem 1. Januar 2021 keine GTSKV-Meldungen mehr mit dieser Transporteinheit vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie im GTSKV-Handbuch oder via der Info-Taste hinter dem entsprechenden Eingabefeld.